Keine versteckten Zusatzkosten
Der Beitrag für die berufliche Vorsorge setzt sich aus den Sparbeiträgen für die Altersvorsorge und den Risikobeiträgen für die Versicherung von Invalidität und Tod zusammen. Hinzu kommen die Verwaltungskosten. Angeschlossene Betriebe erhalten viermal jährlich eine entsprechende Rechnung.
Im Gegensatz zu anderen Pensionskassen entstehen bei Nest keine zusätzlichen Kosten für den Anschluss, die Auflösung, den Einkauf und die Übertragung von Pensionskassengeldern sowie den Erwerb von Wohneigentum.
Nest gewährt neu gegründeten Firmen und solchen, die erstmals BVG-pflichtiges Personal beschäftigen, einen Gründungsrabatt. Dieser wird auf die Verwaltungskosten angerechnet.
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